Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Schröter-Training
Stand 28. Oktober 2010
MentaltrainingTop
Mentaltraining
Teilnehmer, die sich für das Mentaltraining angemeldet haben, akzeptieren folgende Vereinbarungen:
- Die telefonische Anmeldung gilt gleichwertend wie eine schriftliche.
- Das Mittagessen, sowie anfallende Reise- und Übernachtungskosten sind vom Teilnehmer selbst zu tragen und nicht im Seminarpreis enthalten.
- Auf Anfrage kann für die Seminargebühren eine Ratenzahlung vereinbart werden.
- Es werden keine Schecks als Zahlungsmittel akzeptiert.
- Für Unfälle während des Seminars wird keine Haftung übernommen.
Honorar
Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung eine schriftliche Bestätigung, sowie eine Rechnung über den Seminarpreis, die, falls nicht anders angegeben, innerhalb von 14 Tagen zu begleichen ist.
Im Falle der nicht geleisteten Vorabzahlungen durch den Teilnehmer, behält sich die Firma Schröter-Training das Recht vor, den offen stehenden Betrag direkt auf dem Seminar in Form von Bargeld einzuziehen. Sollte keine Zahlung bis zum Seminarbeginn erfolgen, kann der Veranstalter in diesem Fall, die Firma Schröter-Training, den Teilnehmer vom Training ausschließen. Kosten die hierdurch entstehen trägt der Teilnehmer.
Stornierungen
Eine Stornierung eines Seminarplatzes oder eines Seminartermins muss in jedem Fall schriftlich bei der Firma Schröter-Training erfolgen.
- Bei Stornierungen mehr als 3 Wochen vor dem Seminarbeginn entstehen keine Stornierungskosten.
- Bei Stornierungen weniger als 3 Wochen vor Seminarbeginn berechnet die Firma Schröter-Training 50% des Seminarhonorars als Stornokosten.
- Bei Stornierungen die innerhalb von sieben Tagen vor Seminarbeginn erfolgen, berechnet die Firma Schröter-Training 80% des Seminarhonorars als Stornokosten.
- In dem Fall, dass ein oder mehrere Seminarplätze gebucht werden, diese aber ohne schriftliche Absage nicht wahrgenommen werden, berechnet die Firma Schröter-Training das volle Honorar.
Die Firma Schröter-Training behält sich das Recht vor, Stornierungskosten anteilig mit einem neuem Seminar bzw. Seminarplatz zu verrechnen.
Umbuchung auf einen anderen Seminartermin
Eine Umbuchung auf einen anderen Seminartermin ist kostenfrei möglich, wenn Sie bis zu eine Woche vor Seminarbeginn erfolgt. Eine weitere Umbuchung ist nur dann möglich, wenn die Seminargebühr bezahlt wurde. Ab der zweiten Umbuchung wird jeweils zusätzlich eine Gebühr von Euro 50,00 in Rechnung gestellt.
MastertrainingTop
Mastertraining
Teilnehmer, die sich für ein Mastertraining angemeldet haben, akzeptieren folgende Vereinbarungen:
- Die telefonische Anmeldung gilt gleichwertend wie eine schriftliche.
- Die Verpflegungskosten, sowie anfallende Reise- und Übernachtungskosten sind vom Teilnehmer selbst zu tragen und nicht im Seminarpreis enthalten.
- Auf Anfrage kann für die Seminargebühren eine Ratenzahlung vereinbart werden.
- Es werden keine Schecks als Zahlungsmittel akzeptiert.
- Für Unfälle während des Seminars wird keine Haftung übernommen.
Honorar
Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung eine schriftliche Bestätigung, sowie eine Rechnung über den Seminarpreis, die, falls nicht anders angegeben, innerhalb von 14 Tagen zu begleichen ist.
Im Falle der nicht geleisteten Vorabzahlungen durch den Teilnehmer, behält sich die Firma Schröter-Training das Recht vor, den offen stehenden Betrag direkt auf dem Seminar in Form von Bargeld einzuziehen. Sollte keine Zahlung bis zum Seminarbeginn erfolgen, kann der Veranstalter in diesem Fall, die Firma Schröter-Training, den Teilnehmer vom Training ausschließen. Kosten die hierdurch entstehen trägt der Teilnehmer.
Stornierungen
Eine Stornierung eines Seminarplatzes oder eines Seminartermins muss in jedem Fall schriftlich bei der Firma Schröter-Training erfolgen.
- Bei dem Mastertraining entstehen dem Teilnehmer bei Stornierungen mehr als 6 Wochen vor dem Seminarbeginn keine Stornierungskosten.
- Bei Stornierungen weniger als 6 Wochen vor Seminarbeginn berechnet die Firma Schröter-Training 50% des Seminarhonorars als Stornokosten.
- Bei Stornierungen die innerhalb von sieben Tagen vor Seminarbeginn erfolgen, berechnet die Firma Schröter-Training 80% des Seminarhonorars als Stornokosten.
- In dem Fall, dass ein oder mehrere Seminarplätze gebucht werden, diese aber ohne schriftliche Absage nicht wahrgenommen werden, berechnet die Firma Schröter-Training das volle Honorar.
Die Firma Schröter-Training behält sich das Recht vor, Stornierungskosten anteilig mit einem neuem Seminar bzw. Seminarplatz zu verrechnen.
Umbuchung auf einen anderen Seminartermin
Eine Umbuchung auf einen anderen Seminartermin ist kostenfrei möglich, wenn Sie bis zu 4 Wochen vor Seminarbeginn erfolgt. Sollte innerhalb von 4 Wochen vor dem Seminartermin eine Umbuchung erfolgen und die Hotelunkunft nicht mehr stornierbar sein, so trägt der Teilnehmer die entstandenen Hotelkosten.
Eine weitere Umbuchung ist nur dann möglich, wenn die Seminargebühr bezahlt wurde. Ab der zweiten Umbuchung wird jeweils zusätzlich eine Gebühr von Euro 50,00 in Rechnung gestellt.
Kinder & JugendcollegeTop
Kinder & Jugendcollege
Teilnehmer, die sich für ein Kinder & Jugendcollege angemeldet haben, akzeptieren folgende Vereinbarungen:
- Die telefonische Anmeldung gilt gleichwertend wie eine schriftliche.
- Die Verpflegungskosten, sowie anfallende Reise- und Übernachtungskosten sind vom Teilnehmer selbst zu tragen und nicht im Seminarpreis enthalten.
- Auf Anfrage kann für die Seminargebühren eine Ratenzahlung vereinbart werden.
- Es werden keine Schecks als Zahlungsmittel akzeptiert.
- Für Unfälle während des Seminars wird keine Haftung übernommen.
Honorar
Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung eine schriftliche Bestätigung, sowie eine Rechnung über den Seminarpreis, die, falls nicht anders angegeben, innerhalb von 14 Tagen zu begleichen ist.
Im Falle der nicht geleisteten Vorabzahlungen durch den Teilnehmer, behält sich die Firma Schröter-Training das Recht vor, den offen stehenden Betrag direkt auf dem Seminar in Form von Bargeld einzuziehen. Sollte keine Zahlung bis zum Seminarbeginn erfolgen, kann der Veranstalter in diesem Fall, die Firma Schröter-Training, den Teilnehmer vom Training ausschließen. Kosten die hierdurch entstehen trägt der Teilnehmer.
Stornierungen
Eine Stornierung eines Seminarplatzes oder eines Seminartermins muss in jedem Fall schriftlich bei der Firma Schröter-Training erfolgen.
- Bei dem Kinder & Jugendcollege entstehen dem Teilnehmer bei Stornierungen mehr als 6 Wochen vor dem Seminarbeginn keine Stornierungskosten.
- Bei Stornierungen weniger als 6 Wochen vor Seminarbeginn berechnet die Firma Schröter-Training 50% des Seminarhonorars als Stornokosten.
- Bei Stornierungen die innerhalb von sieben Tagen vor Seminarbeginn erfolgen, berechnet die Firma Schröter-Training 80% des Seminarhonorars als Stornokosten.
- In dem Fall, dass ein oder mehrere Seminarplätze gebucht werden, diese aber ohne schriftliche Absage nicht wahrgenommen werden, berechnet die Firma Schröter-Training das volle Honorar.
Die Firma Schröter-Training behält sich das Recht vor, Stornierungskosten anteilig mit einem neuem Seminar bzw. Seminarplatz zu verrechnen.
Umbuchung auf einen anderen Seminartermin
Eine Umbuchung auf einen anderen Seminartermin ist kostenfrei möglich, wenn Sie bis zu 4 Wochen vor Seminarbeginn erfolgt. Eine weitere Umbuchung ist nur dann möglich, wenn die Seminargebühr bezahlt wurde. Ab der zweiten Umbuchung wird jeweils zusätzlich eine Gebühr von Euro 50,00 in Rechnung gestellt.
Trainer-AusbildungTop
Trainer-Ausbildung
Teilnehmer, die sich für die Ausbildung zum Mentaltrainer und Coach angemeldet haben, akzeptieren folgende Vereinbarungen:
- Die telefonische Anmeldung gilt gleichwertend wie eine schriftliche.
- Anfallende Reise- und Übernachtungskosten, sowie Verpflegungskosten zur Ausbildung sowie weiteren Seminaren sind vom Teilnehmer selbst zu tragen und nicht im Ausbildungshonorar enthalten.
- Auf Anfrage kann für das Ausbildungshonorar eine Ratenzahlung vereinbart werden.
- Es werden keine Schecks als Zahlungsmittel akzeptiert.
- Für Unfälle während der Ausbildung wird keine Haftung übernommen.
Honorar
Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung eine schriftliche Bestätigung, sowie eine Rechnung über das Ausbildungshonorar, die, falls nicht anders angegeben, innerhalb von 14 Tagen zu begleichen ist.
Im Falle der nicht geleisteten Vorabzahlungen durch den Teilnehmer, behält sich die Firma Schröter-Training das Recht vor, den offen stehenden Betrag direkt auf dem Seminar in Form von Bargeld einzuziehen. Sollte keine Zahlung bis zum Seminarbeginn erfolgen, kann der Veranstalter, in diesem Fall,die Firma Schröter-Training, den Teilnehmer vom Training ausschließen. Kosten die hierdurch entstehen trägt der Teilnehmer.
Stornierungen
Eine Stornierung eines Ausbildungsplatzes oder eines Seminartermins muss in jedem Fall schriftlich bei der Firma Schröter-Training erfolgen.
- Bei einer Stornierung mehr als 6 Wochen vor dem Seminarbeginn entstehen keine Stornierungskosten.
- Bei Stornierungen weniger als 6 Wochen vor Seminarbeginn berechnet die Firma Schröter-Training 50% des Honorars als Stornokosten.
- In dem Fall, dass ein Seminarplatz gebucht wurde, dieser aber ohne schriftliche Absage nicht wahrgenommen wurde, berechnet die Firma Schröter-Training das volle Honorar.
Die Firma Schröter-Training behält sich das Recht vor, Stornierungskosten anteilig mit einem neuem Seminar bzw. Seminarplatz zu verrechnen.
Umbuchung auf einen anderen Seminartermin
Eine Umbuchung auf einen anderen Seminartermin ist kostenfrei möglich, wenn Sie bis zu 4 Wochen vor Seminarbeginn erfolgt. Eine weitere Umbuchung ist nur dann möglich, wenn die Seminargebühr bezahlt wurde. Ab der zweiten Umbuchung wird jeweils zusätzlich eine Gebühr von Euro 50,00 in Rechnung gestellt.
Fürhungskräfte-TrainingTop
Führungskräfte-Training
Teilnehmer, die sich für ein Führungskräftetraining angemeldet haben, akzeptieren folgende Vereinbarungen:
- Die telefonische Anmeldung gilt gleichwertend wie eine schriftliche.
- Die anfallenden Reise- und Übernachtungskosten sind vom Teilnehmer selbst zu tragen und nicht im Seminarpreis enthalten.
- Es werden keine Schecks als Zahlungsmittel akzeptiert.
- Für Unfälle während der Ausbildung wird keine Haftung übernommen.
Honorar
Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung eine schriftliche Bestätigung, sowie eine Rechnung über das Ausbildungshonorar, die, falls nicht anders angegeben, innerhalb von 14 Tagen zu begleichen ist.
Im Falle der nicht geleisteten Vorabzahlungen durch den Teilnehmer, behält sich die Firma Schröter-Training das Recht vor, den offen stehenden Betrag direkt auf dem Seminar in Form von Bargeld einzuziehen. Sollte keine Zahlung bis zum Seminarbeginn erfolgen, kann der Veranstalter in diesem Fall, die Firma Schröter-Training, den Teilnehmer vom Training ausschließen. Kosten die hierdurch entstehen trägt der Teilnehmer.
Stornierungen
Eine Stornierung eines Ausbildungsplatzes oder eines Seminartermins muss in jedem Fall schriftlich bei der Firma Schröter-Training erfolgen.
- Bei einer Stornierung mehr als 6 Wochen vor dem Seminarbeginn entstehen keine Stornierungskosten.
- Bei Stornierungen weniger als 6 Wochen vor Seminarbeginn berechnet die Firma Schröter-Training 50% des Honorars als Stornokosten.
- In dem Fall, dass ein Seminarplatz gebucht wurde, dieser aber ohne schriftliche Absage nicht wahrgenommen wurde, berechnet die Firma Schröter-Training das volle Honorar.
- Bei Stornierungen die innerhalb von sieben Tagen vor Seminarbeginn erfolgen, berechnet die Firma Schröter-Training 80% des Seminarhonorars als Stornokosten.
- In dem Fall, dass ein oder mehrere Seminarplätze gebucht werden, diese aber ohne schriftliche Absage nicht wahrgenommen werden, berechnet die Firma Schröter-Training das volle Honorar.
Die Firma Schröter-Training behält sich das Recht vor, Stornierungskosten anteilig mit einem neuem Seminar bzw. Seminarplatz zu verrechnen.
Umbuchung auf einen anderen Seminartermin
Eine Umbuchung auf einen anderen Seminartermin ist kostenfrei möglich, wenn Sie bis zu 4 Wochen vor Seminarbeginn erfolgt. Eine weitere Umbuchung ist nur dann möglich, wenn die Seminargebühr bezahlt wurde. Ab der zweiten Umbuchung wird jeweils zusätzlich eine Gebühr von Euro 50,00 in Rechnung gestellt.
Allgemeine AGB´sTop
Allgemeine AGB´s
Fahrtkosten
Anfallende Fahrtkosten berechnet die Firma Schröter-Training, falls nicht anderslautend vereinbart mit € 0,30 pro Kilometer.
Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug berechnet die Firma Schröter-Training bei der ersten Zahlungserinnerung EURO 5,00 und bei der zweiten Zahlungserinnerung EURO 10,00 sowie EURO 15,00 bei der dritten Zahlungserinnerung als Bearbeitungskosten.
Zahlungsverzug bei Ratenzahlungsvereinbarungen
In dem Fall, dass der Vertragspartner mit den Ratenzahlungen in Verzug kommt, ist der gesamte noch zu zahlende Restbetrag per sofort fällig.
Ausschluss
Sollte durch Teilnehmer eine Gefährdung für andere ausgehen, behält sich die Firma Schröter-Training das Recht vor, diese vom Training auszuschließen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Honorars. Hat die Firma Schröter-Training begründeten Anlass zur Annahme, dass die Sicherheit oder der Ruf des Hauses zu gefährden droht, sowie im Fall höherer Gewalt, Krankheit des Trainers, kann es die Veranstaltung absagen. In diesem Fall wird ein Ersatztermin durch die Firma Schröter-Training neu anberaumt.
Hinweis
Die Firma Schröter-Training weist ausdrücklich darauf hin, dass jeder Teilnehmer vor, während und nach dem Training, für seine Handlungen selbst verantwortlich ist, dass jedes Training keine Therapie im heilkundlichen Sinne darstellt und eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraussetzt.
Gerichtsstand
Die allgemeinen Bedingungen, sowie die auf ihrer Grundlage geschlossenen Verträge unterliegen dem deutschen Recht. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Sitz der Firma Schröter-Training.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages, gleichgültig aus welchem Grund, rechtstunwirksam sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen davon unberührt bleiben.
Rastede, den 28. Oktober 2010
Umsatzsteuerpflicht für im Ausland lebende Teilnehmer
Ort der Leistung ist nach § 3a, Abs. 1 UStG Deutschland, unabhängig von der Nationalität der anwesenden Teilnehmer. Eine Steuerbefreiung nach § 4 UStG i.V.m. § 6 UStG kommt nicht zum Tragen, da es sich um eine "sonstige Leistung" und nicht um eine Lieferung handelt. Der Umsatz ist somit auch steuerpflichtig.
Die Steuer beträgt für Seminare seit 01.01.2007 nach § 12 UStg 19%. Damit sind Sie verpflichtet, die USt auszuweisen.
Wenn Sie ein ausländischer Unternehmer sind, haben Sie die Möglichkeit, sich die Vorsteuer unter bestimmten Vorraussetzungen über einen speziellen Antrag nach § 59 ff Umsatzsteuerdurchführungsverordnung beim "Bundestentralamt für Steuern" vergüten zu lassen. Hinsichtlich des Vergütungsantrages sollten Sie sich an Ihren zuständigen Steuerberater wenden. Für Nichtunternehmer besteht diese Möglichkeit nicht.
HaftungsausschlussTop
Haftungsausschluss
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